Ganzjahrespauschalen

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Gültig von 14. Jänner bis 9. November 2013.

Senden Sie hier uns gleich direkt Ihre « Anfrage zu den Heilstollenpauschalen »

Bitte beachten Sie, dass unsere Ganzjahrespauschalen ohne Unterkunft berechnet sind.
Sollten Sie eine Unterkunft benötigen, kann die Buchung aber auch gerne über uns getätigt
werden. Halten Sie direkt « Einblick in den ONLINE-Unterkunftskatalog ».

Über die Abholung bzw. den Transfer informiert Sie gerne der Unterkunftsgeber.

Allgemeine Hinweise

Zur Vorlage bei Krankenkassen sind Pauschalrechnungen nicht oder nur nach vorheriger Abstimmung mit Ihrem Sozialversicherungsträger geeignet. Die Verordnung der Anwendungen erfolgt nach Ausschluss von Kontraindikationen.