Ganzjahrespauschalen


Gültig von 11. Jänner bis 13. November 2010.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ganzjahrespauschalen ohne Unterkunft berechnet sind.
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Über die Abholung bzw. den Transfer informiert Sie gerne der Unterkunftsgeber.

Allgemeine Hinweise

Zur Vorlage bei Krankenkassen sind Pauschalrechnungen nicht oder nur nach vorheriger Abstimmung mit Ihrem Sozialversicherungsträger geeignet. Die Verordnung der Anwendungen erfolgt nach Ausschluss von Kontraindikationen.