Wann wird eine Heilstollentherapie empfohlen
Die Heilstollentherapie ist von österreichischen und deutschen Sozialversicherungen anerkannt.
Die wichtigsten Indikationen für eine Heilstollentherapie (Univ. Prof. Dr. Markus Ritter, 2008):
Die wichtigsten Indikationen für eine Heilstollentherapie (Univ. Prof. Dr. Markus Ritter, 2008):
Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Morbus Bechterew bzw. Spondylarthropathien
- Chronische Polyarthritis (Rheumatoide Arthritis)
- Arthrosen (auch Fingerpolyarthrose)
- Chronische Gicht
- Arthritis psoriatica
- Wirbelsäulensyndrome
- Weichteilrheumatismus (nicht entzündliche Schmerzzustände der Sehnen und Muskeln)
- Fibromyalgie-Syndrom
- Osteoporoseschmerzen
- Neuralgien, Polyneuropathien
- Sportverletzungsfolgen
- Sarkoidose
Atemwegserkrankungen
- Chronische Bronchitis
- Asthma bronchiale
- Chronische Sinusitis
- Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Heuschnupfen
Hauterkrankungen
- Psoriasis vulgaris
- Neurodermitis
- Verzögerte Wundheilung
- Sklerodermie
Wann ist eine Heilstollenbehandlung nicht erlaubt?
Schwangerschaft, unbehandelte Schilddrüsenüberfunktion, schwere Klaustrophobie, Tumorerkrankungen im 1. Jahr nach erfolgreichem Therapieende, Kinder unter 12 Jahren. Bei schweren Herz-, Kreislauf und Nierenerkrankungen empfehlen wir ärztliche Rücksprache.
