Indikationen zur Radon-Therapie und der Heilstollentherapie
Durch die moderate Hyperthermie, Radonaufnahme über Lunge und Haut, sowie die speleotherapeutische Verabreichung in einem Stollen ergeben sich zusätzliche und nachhaltigere therapeutische Effekte, eine bessere Radonaufnahme und –verteilung im Körper, aber auch weitere Einschränkungen.
- Chronische entzündlich-rheumatische Erkrankungen***, insbesondere Morbus Bechterew*** bzw.
- Spondylarthropathien*** sowie Chronische Polyarthritis (Rheumatoide Arthritis)***
- Degenerative Erkrankungen der großen und kleinen Gelenke (Arthrosen), degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule (Spondylosen, Spondylarthrosen,
- Fibromyalgie-Syndrom***, Weichteilrheumatismus*** (nicht entzündliche Schmerzen an Muskeln und Sehnen)
- Psoriasisarthropathie bzw. Arthritis psoriatica***
- Chronische Arthritis urica***
- Chronische Folgen von Unfällen und Sportverletzungen
- Neuralgien, Neuritiden, Polyneuropathien
- Sarkoidose***
Störungen der Regeneration, Zirkulation und immunologischen Balance der Haut***
- Schlecht heilende Wunden, insbesondere Ulcus cruris
- Neurodermitis
- Psoriasis vulgaris
- Sklerodermie
- Periphere Durchblutungsstörungen leichten Grades
Funktionsstörungen der Atemwege***
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung
- Asthma bronchiale
- Chronische Sinusitis
- Heuschnupfen
Praeklimakterische und klimakterische Beschwerden
Geroprophylaxe
*** vordringlich Heilstollentherapie indiziert, alle anderen Erkrankungen abhängig vom Schweregrad z.B. schwere degenerative Wirbelsäulenerkrankungen.
Die vordringliche Verabreichung der Gasteiner Heilstollentherapie anstelle einer sonstigen Applikationsform der Radontherapie ergibt sich vor allem aus der drohenden Progredienz, der Schwere und Ausbreitung beim Vorliegen von entzündlichen oder auch nicht-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen. Entsprechend ist die Schwere der daraus resultierenden Schmerzbelastung und Funktionseinschränkung ausschlaggebend.
Kontraindikationen
Schwangerschaft, Hyperthyreose, bei Malignom-Patienten sollte ein Abstand von einem Jahr zur abgeschlossenen Chemo- oder/und Strahlen- und/oder Immuntherapie gewahrt werden. Kinder und Jugendliche sollte man nicht grundsätzlich von einer Radonbehandlung ausschließen. Hier sollte im Einzelfall das Risiko einer medikamentösen Behandlung gegenüber einer schwachen Strahlentherapie abgewogen werden.
Relativ zusätzliche Kontraindikationen für die Heilstollentherapie:
schwere Herz-Kreislauferkrankungen und schwere Herzrhythmusstörungen; schwere Nierenfunktionsstörungen bzw. entzündliche Nierenbeteiligungen im Rahmen einer Autoimmunerkrankung; akute Infekte; akuter Iritis; hochakuter Schub einer chronischen Polyarthritis bzw. einer Arthritis psoriatica.
