Gasteiner Heilstollen
 
 
 
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Krankenkassen - Kuransuchen

 

a) Deutsche Versicherungsträger
 
Wer übernimmt die Kosten? Natürlich kann man jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Trotz der gesetzlichen Sparmaßnahmen, besteht aber noch in den meisten Fällen, in denen eine Kur medizinisch notwendig ist, die Möglichkeit, die Kosten ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen.

 
Nähere Informationen finden Sie hier
Infos für deutsche Kurgäste: Übersicht Kassenverrechnung Der Weg zur Heilstollentherapie

 

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zu den Versicherungsträgern zur Verfügung.
Bitte rufen Sie uns an.
Tel. +43 6434 3753-0

b) Österreichische Versicherungsträger

Kurmittel Verrechnung

 

Der Weg zur Kur- und Heilbehandlung in Gastein verläuft über österreichische Versicherungsträger im Allgemeinen gleich.

Die Gasteiner Kurbetriebe haben mit vielen österreichischen Versicherungsanstalten Vereinbarungen für eine Direktabrechnung von Kurmittelanwendungen.

Die Heilstollentherapie inklusive Anfang-, Zwischen- und Enduntersuchung kann bei Genehmigung
der Kasse direkt verrechnet werden.

 
Weitere notwendigen Unterlagen:

Da die Anforderungen für die Antragstellung bzw. Bewilligung einer Kur von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, für detaillierte Informationen direkten Kontakt mit Ihrem Versicherungsträger aufzunehmen.

Die meisten Kassen, auch jene, wo keine Vereinbarung besteht,
gewähren Zuschüsse für die Gasteiner Kur!

Patienten, die einen Kostenzuschuss (Taggeld) über Antrag der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten erhalten, können die angebotenen Kurmittel in Anspruch nehmen und mit der Versiche- rung verrechnen.

Bei Patienten mit privater Krankenversicherung genügt in der Regel ein vorheriges Gespräch mit der
Versicherung. Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse bzw. direkt an den Gasteiner Heilstollen.
 

Nähere Informationen finden Sie hier
Infos für österr. Kurgäste:

 

 


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