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Allgemeine Informationen zur Kostenerstattung

Österreichische Versicherungsträger

Der Weg zur Kur- und Heilbehandlung in Gastein verläuft über österreichische Versicherungsträger im Allgemeinen gleich. Unser Gesundheitszentrum und die Gasteiner Kurbetriebe haben mit vielen österreichischen Versicherungsanstalten Vereinbarungen für eine Direktabrechnung von Kurmittelanwendungen. Die Heilstollentherapie inklusive Anfangs- und Zwischenuntersuchung sowie medizinischem Abschlussgespräch kann bei Genehmigung der Kasse direkt verrechnet werden.

Deutsche Versicherungsträger

Wer übernimmt die Kosten? Natürlich kann man jederzeit auf eigene Kosten auf Therapie¦Kur fahren. Trotz der gesetzlichen Sparmaßnahmen, besteht aber noch in den meisten Fällen, in denen ein Therapieaufenthalt¦eine Kur medizinisch notwendig ist, die Möglichkeit, die Kosten ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen.

Weitere notwendige Unterlagen

Da die Anforderungen für die Antragstellung bzw. Bewilligung einer Kur von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, für detaillierte Informationen direkten Kontakt mit Ihrem Versicherungsträger aufzunehmen. Die meisten Kassen, auch jene, wo keine Vereinbarung besteht, gewähren Zuschüsse für die Gasteiner Kur!

Patienten, die einen Kostenzuschuss (Taggeld) über Antrag der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten erhalten, können die angebotenen Kurmittel in Anspruch nehmen und mit der Versicherung verrechnen.

Bei Patienten mit privater Krankenversicherung genügt in der Regel ein vorheriges Gespräch mit der Versicherung. Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse bzw. direkt an den Gasteiner Heilstollen.
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