Gasteiner Heilstollen
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Heilstollen-Saison 2021 – FAQ für stationäre Kuren (Österreich)

Die sich kontinuierlich bessernde COVID-19-Situation in Österreich und Deutschland schafft nun auch für chronische Schmerz- und Rheumapatienten wieder eine Perspektive. Wir öffnen den Gasteiner Heilstollen am 7. Juni und verlängern die Saison bis 6. November.

Auch die seit Mai 2020 bestehende Bewilligungssperre der Österreichischen Sozialversicherung für stationäre Kuren fällt – zumindest für vollständig geimpfte oder genesene Patienten. Beginn der Einfahrten für österreichische Versicherungspatienten ist der 17. Juni 2021. Bereits seit dem 1. Juni 2021 werden wieder Genehmigungen erteilt. Damit gibt es nun wieder eine Perspektive für die Radonwärmetherapie, die bei chronisch Kranken oft monatelang für deutliche Schmerzlinderung sorgt. Weitere Details werden umgehend nach Vorliegen aller Informationen veröffentlicht.

Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen:


Warum dürfen nur geimpfte Patienten zur Kur mit Bezahlung durch die Österreichischen Sozialversicherung kommen, ambulante Patienten (BRD, CH, Südtirol) und Selbstzahler aber auch ohne Impfung einfahren?

Für ambulante Patienten (Deutschland, Schweiz, Südtirol) und Selbstzahler gab es breits im letzten Jahr die Möglichkeit, unter Einhaltung unseres Hygienekonzeptes in den Heilstollen einzufahren, während für Patienten der Österreichischen Sozialversicherung eine Bewilligungssperre bestand. Nun ist die Sperre zumindest für vollständig geimpfte und genesene Patienten aufgehoben. Dies ist eine vorläufige Sicherheitsmaßnahme, die darauf abzielt, den Heilstollen zumindest für den Großteil dieser Patienten öffnen zu können. Die mögliche Alternative wäre ein Fortbestand der Sperre für alle Patienten der Österreichischen Sozialversicherung und damit nicht in deren Sinne. Diese Maßnahme sichert auch die Existenz des Gasteiner Heilstollens in wirtschaftlicher Form.


Besteht für ungeimpfte Patienten ein Ansteckungsrisiko?

Im letzten Jahr haben wir unter Mithilfe von Experten ein sehr gutes Hygiene- und Schutzkonzept entwickelt. Trotz 30.000 Einfahrten in 2020, konnte keine einzige Übertragung des Corona-Virus im Gasteiner Heilstollen festgestellt werden. Das Konzept ist sicher. Zusätzlich ergreifen sämtliche Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie Hotels- und Unterkunftsgeber, umfassende Schutzmaßnahmen für Besucher und Patienten in Gastein. Natürlich bleibt trotz all dieser Schutzmaßnahmen eine Infektionsgefahr, die wir aber im Vergleich zu allen anderen wesentlichen Lebenssituationen bestmöglich minimiert haben und damit einen hohen Schutz unserer Gäste sicherstellen. Der Nutzen der Therapie und die damit verbundene verbesserte Infektionskontrolle überwiegen das Risiko einer Ansteckung deutlich.


Ich möchte eine Kur mit Bezahlung durch die Österreichische Sozialversicherung machen, bin aber noch nicht geimpft. Ab wann kann ich eine Kur einplanen?

Einfahrten im Rahmen von durch die Österreichische Sozialversicherung bezahlten Kuren werden voraussichtlich in den ersten Monaten nur für geimpfte oder genesene Patienten möglich sein. Nach derzeitigem Kenntnistand besteht für Risikogruppen, zu denen unsere Patienten laut Impf-Priorisierung des Nationalen Impfgremiums gehören, ein Impfangebot österreichweit. Die Impfkampagnen der Länder nehmen nach den vorliegenden Informationen deutlich an Fahrt auf und wir gehen davon aus, dass aktuell für unsere Patienten eine Impfung möglich ist. Besprechen Sie Ihren Anspruch mit Ihrem behandelnden Arzt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönliche Planung mit der bewilligenden Stelle und der stationären Kureinrichtung/Unterkunft abzusprechen. Unseres Wissen nach erfolgt die Bearbeitung der Anträge in kürzest möglicher Zeit. Die Terminabstimmung erfolgt wie gehabt in Absprache mit dem stationären Partner (Unterkunft).


Was heißt vollständig geimpft und genesen?

Voraussetzung für die Durchführung der Einfahrten im Rahmen stationärer Maßnahmen wie auch ambulanter Therapien österreichischer Patienten ist bis auf weiteres eine vollständige COVID-19-Impfung (Erhalt der 2. Impfdosis, bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach der 1. Impfung) bzw. alternativ der Status eines „COVID-19-Genesenen“ (innerhalb 6 Monate ab Infektion, mit Vorlage Absonderungsbescheid). Weitere Auflagen inklusive regelmäßiger Testungen sind vorgesehen.


Ich bin bereits geimpft, wie kann ich schnellstmöglich meine Kur starten?

Beantragen Sie am besten zeitnah in gewohnter Form ihre Kur mit Heilstolleinfahrten. Unseres Wissen nach erfolgt die Bearbeitung der Anträge in kürzest möglicher Zeit. Die Terminabstimmung erfolgt wie gehabt in Absprache mit dem stationären Partner (Unterkunft). Wenn Sie Fragen zur Beantragung Ihrer Kur haben, steht Ihnen unser Patientenservice für alle Fragen gern zur Verfügung.


Ich habe bereits eine Corona-Infektion hinter mir. Was gilt für genesene Patienten?

Die durchgemachte Infektion darf maximal sechs Monate zurückliegen. Dass Sie ein immunisierter Patient sind, können Sie mit Vorlage des Absonderungsbescheides nachweisen.


Sollte ich meine Immunsuppressiva/ Basismedikamente vor einer Impfung gegen COVID- 19 absetzen?

Eine immunmodulierende Therapie stellt keine Kontraindikationen für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 dar. Es gibt keine Empfehlung, die rheumatologischen Therapien vorsorglich zu pausieren. Die rheumatologischen Gesellschaften (DGRh, EULAR und ACR) empfehlen, die Therapie unverändert fortzusetzen.

  • Betroffene sollten auf keinen Fall für die Impfung ihre Basistherapie absetzen oder verändern
  • Als Ausnahme gilt eventuell die Gabe von Substanzen, die langanhaltend wirksam die Immunantwort der B-Zellen stören, also Rituximab. Für Betroffene, die diesen Wirkstoff bekommen, sollte der Rheumatologe gemeinsam mit dem Betroffenen über eine Therapiepause oder eine Umstellung auf alternative Therapien erwägen.“ (Quelle DVMB Journal, März/2021)

Ob in Ihrem Fall eine notwendige Pause einer Biologika-Behandlung aufgrund der COVID-19-Impfung erfolgen sollte, besprechen sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Rheumatologen, der Ihre individuelle Situation am besten beurteilen kann.


Was ist, wenn ich mich grundsätzlich nicht impfen lassen möchte/kann?

Eine durch die Österreichische Sozialversicherung bezahlte Kur mit Heilstollen-Einfahrten wird dann leider zunächst nicht möglich sein. Wir hoffen darauf, dass sich die Gesamtsituation im Laufe 2021 entspannt und Einfahrten wieder wie gewohnt möglich sind und Alternativen zu dieser Sicherheitsanforderung für solche Patienten gefunden werden. Als Alternative bleibt derzeit eine privat finanzierte Kur mit Heilstollen-Einfahrten. Dann müssen die Kosten für die Übernachtungen bzw. für Übernachtungen und Einfahrten selbst getragen werden. Für Selbstzahler bieten wir spezielle kostengünstige Pauschalen an.


Nachtragsbewilligung: Was ist, wenn ich eine Kurbewilligung ohne Stolleinfahrten schon vorliegen habe?

Eine nachträgliche Bewilligung der Heilstollentherapie für geimpfte und genesene Patienten ist auch noch vor Ort grundsätzlich möglich, kann aber nicht zugesichert werden. Wir werden uns bemühen, dass dies für alle betroffenen Patienten, die aufgrund der Corona-Sperre nur eine Bewilligung ohne Heilstollen erhalten haben, möglichst unbürokratisch möglich ist. Nehmen Sie dazu bitte mit uns Kontakt auf.


Sie haben weitere Fragen? Dann senden Sie uns eine Email an info@gasteiner-heilstollen.com oder hinterlassen hier einen Kommentar. Wir versuchen diese schnellstmöglich zu beantworten.

Maßnahmen im Heilstollen

Wir haben ein umfangreiches Hygiene- und Sicherheitskonzept entwickelt, damit für Sie eine sichere Therapie möglich ist. Was Sie dabei beachten müssen, haben wir zum Download für Sie zusammengestellt.

Heilstollen Corona Infoblatt
Heilstollen Corona Fragebogen

2 Comments

  1. Derksen Hilda sagt:

    Darf man auch eine stationäre Reha bekommen durch der Rentenversicherung Wegen fibromyalgie.?

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