Gasteiner Heilstollen
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Wer eine Kur machen möchte, steht zunächst vor dem Problem die Kur zu beantragen. Vorsorgeleistung, Rehabilitationsmaßnahme, Kur – die Begriffe können verwirren. Doch die gute Nachricht vorweg: fast alle deutschen Krankenkassen übernehmen etwa 90 Prozent der Kosten für die Einfahrten in den Gasteiner Heilstollen. Von den Begrifflichkeiten oder auch wenn ein Kurantrag abgelehnt wird, sollten sich Patienten nicht entmutigen lassen. Grundsätzlich bestehen nämlich gute Chancen, eine ambulante Kur (ambulante Vorsorgeleistung) im Gasteiner Heilstollen bewilligt zu bekommen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte zusammengestellt, so dass Sie wissen, wie Sie eine Kur beantragen und wie Sie gute Chancen haben, dass der Kurantrag positiv entschieden wird.

Eine ambulante Kur beantragen

Die besten Chancen auf eine Kostenbewilligung haben gesetzlich-versicherte Berufstätige und Rentner mit einem Antrag auf ambulante Vorsorgeleistung, manchmal auch als offene Badekur bezeichnet. Wer unter einer chronischen Erkrankung leidet, die auf unserer Indikationsliste vermerkt ist, in den letzten 3 Jahren keine ambulante sowie in den letzten 4 Jahren keine stationäre Kur (Rehabilitation) in Anspruch genommen hat, erfüllt die Vorrausetzungen.

Kurantrag durch den Facharzt

Der Facharzt zu Hause hilft bei der Beantragung der Kur

So beantragen Sie ihre Kur:

  1. Schritt 1: Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und lassen sich einen Antrag auf ambulante Vorsorgeleistung zuschicken.
  2. Schritt 2: Gehen Sie zu ihrem Arzt, am besten zu einem für Ihr Krankheitsbild zuständigen Facharzt. Er muss einen Teil des Antrags ausfüllen und an die Krankenkasse schicken.
    Tipp! Wenn Sie wissenschaftliche Unterlagen benötigen, um Ihren Facharzt zu überzeugen, schickt Ihnen unser Patientenservice diese gern zu! Oder Sie laden sich die Informationen online herunter.
  3. Schritt 3: Ihr Kurantrag wird zur Krankenkasse geschickt und dort in der Regel innerhalb drei Wochen geprüft. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass alles richtig formuliert ist, wenden Sie sich gern im Vorfeld an unseren Patientenservice
  4. Schritt 4:
    a. Ihr Antrag wird bewilligt! Melden Sie sich zwecks Terminabsprache bei uns im Heilstollen.
    b. Ihr Antrag wird abgelehnt: Widersprechen Sie, denn mehr als jeder 3. Widerspruch ist erfolgreich. Dafür haben Sie einen Monat Zeit und sollten dies erneut mit Ihrem Facharzt besprechen. Bitte wenden Sie sich auch unbedingt an unseren Patientenservice
Eine Kur beantragen

Unser Patientenservice hilft Ihnen telefonisch oder vor Ort beim Kurantrag

Hinweis: Ein bewilligter Kurantrag ist je nach Krankenkasse zwischen 3 und 6 Monaten gültig. Die Kur muss in diesem Zeitraum in Anspruch genommen werden. Sie dauert je nach Krankenkasse einen Mindestaufenthalt von 2 bis 3 Wochen.
Was wird bezahlt? Wird der Kurantrag bewilligt, wählen Patienten ihre Unterkunft im Gasteinertal je nach Vorlieben selbst aus, tragen allerdings die Kosten für Übernachtung und Verpflegung selbst. Manche Krankenkassen zahlen aber einen Zuschuss von bis zu 13 € am Tag. Die Kosten für Kurarzt und 90 Prozent der Kosten für Kurmittel, also für die Einfahrten in den Heilstollen, übernehmen die Krankenkassen. Berufstätige müssen Urlaub nehmen.
Patienten, die regelmäßig in den Gasteiner Heilstollen zur ambulanten Kur fahren wollen, können die ambulante Vorsorgeleistung alle drei Jahre beantragen.

Eine stationäre Kur beantragen

In Deutschland gibt es auch die Möglichkeit eine stationäre Rehabilitation (Rehabilitation) zu beantragen. Arbeitnehmer beantragen diese bei ihrer Rentenversicherung, Rentner bei ihrer Krankenkasse. Der Unterschied zur ambulanten Kur liegt darin, dass Patienten während des Aufenthaltes in einer Kurklinik untergebracht sind und dafür auch der Großteil der Kosten übernommen wird. Jedoch sind die Chancen auf eine Bewilligung des Kurantrags deutlich geringer als bei der ambulanten Kur.

Hilfe beim Kurantrag

Informationen für Ihren Facharzt zur Wirkung der Heilstollentherapie senden wir Ihnen gern zu

Kurantrag für Privat Versicherte Patienten

Privatkrankenkassen übernehmen die Gasteiner Heilstollentherapie nur im Rahmen des „Kurtarifs“ – je nachdem, ob der Patient das mit abgesichert hat oder nicht. Wenn es einen Kurtarif gibt, werden die Kosten für die Kur im Heilstollen alle zwei Jahre erstattet. Auch Erstattungen der Heilstollentherapie ohne Kurtarif sind möglich, aber immer nur als Kulanzlösung.

Kurantrag für Beihilfeberechtigte

Patienten die beihilfeberechtigt sind – in der Regel Beamte – können für Kuren im Kurort Gastein eine Anerkennung sowie eine anteilsmäßige Anerkennung für Heilstolleneinfahrten erhalten. Dazu gehören ambulante Heilkuren mit freier Unterkunftswahl oder stationäre Rehabilitationen in einem anerkannten Haus. Voraussetzungen ist, dass die letzte Kur 3 Jahre zurückliegt, seit 3 Jahren ein ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst besteht und das Dienstverhältnis noch mindestens 1 Jahr nach der Kur besteht.

So beantragen Sie Ihre Kur:

  1. Schritt 1: Suchen Sie Ihren Facharzt auf und lassen sich die Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Der Arzt kann auch einen Vorschlag zum Kurort ergänzen.
  2. Schritt 2: Sie stellen einen formlosen Antrag auf Anerkennung der Heilkur inklusive der ärztlichen Bescheinigung an Ihre Beihilfestelle.
  3. Schritt 3: Die Beihilfestelle erteilt einen Untersuchungsauftrag beim zuständigen Amts- oder Vertrauensarzt.
  4. Schritt 4: Sie lassen sich beim Amts- oder Vertrauensarzt untersuchen.
  5. Schritt 5: Die Beihilfestelle prüft den Kurantrag.
  6. Schritt 6: Wird ihr Kurantrag bewilligt, melden Sie sich zwecks Terminabsprache bei uns im Heilstollen.

Hinweis: Nach Anerkennung der Beihilfefähigkeit muss die Kur innerhalb von 4 Monaten begonnen werden.

Kur im Heilstollen

Ist der Kurantrag bewilligt, muss die Kur im Heilstollen je nach Krankenkasse binnen 3 und 6 Monaten angetreten werden

Auf eigene Kosten eine Kur machen

Patienten deren Kurantrag nicht positiv beschieden wurde, oder die häufiger als alle drei Jahre eine ambulante Kur im Gasteiner Heilstollen durchführen möchten, können einen privaten Kur-Urlaub im Gasteinertal machen. Dazu wird keine Bescheinigung vom Arzt über die Notwendigkeit benötigt.
Vor Antritt der Kur sollte der Gast jedoch wissen, ob er kurfähig ist. Wer dies selbst einschätzt, wird vom behandelnden Badearzt vor Ort oder im Gasteiner Heilstollen auf Kurfähigkeit untersucht. Um Unvorhergesehenes zu vermeiden ist es besser, sich von seinem Haus- oder einem Facharzt schon vor der Reise den notwendigen Gesundheitszustand bescheinigen zu lassen.
Für Selbstzahler bietet der Gasteiner Heilstollen günstige Pauschalen das ganze Jahr lang an. Für einen langfristigen Erfolg empfehlen wir einen Mindestaufenthalt von zwei, besser drei Wochen.

2 Comments

  1. Regina Zumann sagt:

    Ich leide seit Jahren an Fibromyalgie. Trotz Pregabalin starke Schmerzen in Schulter-Nackenbereich! Ich habe vom Gasteiner Heilstollen gelesen und würde auch gerne zur Linderung eine Kur beantragen. Leider erscheint nur der Beitrag für deutsche Staatsbürger! Wie schaut es in Österreich aus?, ich bin in Wien zuhause. Würde mich freuen eine Rückantwort zu erhalten, mit besten Dank im voraus.

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