Wer eine Kur machen möchte, steht zunächst vor dem Problem die Kur zu beantragen. Vorsorgeleistung, Rehabilitationsmaßnahme, Kur – die Begriffe können verwirren. Doch die gute Nachricht vorweg: fast alle deutschen Krankenkassen übernehmen etwa 90 Prozent der Kosten für die Einfahrten in den Gasteiner Heilstollen. Von den Begrifflichkeiten oder auch wenn ein Kurantrag abgelehnt wird, sollten sich Patienten nicht entmutigen lassen. Grundsätzlich bestehen nämlich gute Chancen, eine ambulante Kur (ambulante Vorsorgeleistung) im Gasteiner Heilstollen bewilligt zu bekommen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte zusammengestellt, so dass Sie wissen, wie Sie eine Kur beantragen und wie Sie gute Chancen haben, dass der Kurantrag positiv entschieden wird.
Die besten Chancen auf eine Kostenbewilligung haben gesetzlich-versicherte Berufstätige und Rentner mit einem Antrag auf ambulante Vorsorgeleistung, manchmal auch als offene Badekur bezeichnet. Wer unter einer chronischen Erkrankung leidet, die auf unserer Indikationsliste vermerkt ist, in den letzten 3 Jahren keine ambulante sowie in den letzten 4 Jahren keine stationäre Kur (Rehabilitation) in Anspruch genommen hat, erfüllt die Vorrausetzungen.
Der Facharzt zu Hause hilft bei der Beantragung der Kur
Unser Patientenservice hilft Ihnen telefonisch oder vor Ort beim Kurantrag
Hinweis: Ein bewilligter Kurantrag ist je nach Krankenkasse zwischen 3 und 6 Monaten gültig. Die Kur muss in diesem Zeitraum in Anspruch genommen werden. Sie dauert je nach Krankenkasse einen Mindestaufenthalt von 2 bis 3 Wochen.
Was wird bezahlt? Wird der Kurantrag bewilligt, wählen Patienten ihre Unterkunft im Gasteinertal je nach Vorlieben selbst aus, tragen allerdings die Kosten für Übernachtung und Verpflegung selbst. Manche Krankenkassen zahlen aber einen Zuschuss von bis zu 13 € am Tag. Die Kosten für Kurarzt und 90 Prozent der Kosten für Kurmittel, also für die Einfahrten in den Heilstollen, übernehmen die Krankenkassen. Berufstätige müssen Urlaub nehmen.
Patienten, die regelmäßig in den Gasteiner Heilstollen zur ambulanten Kur fahren wollen, können die ambulante Vorsorgeleistung alle drei Jahre beantragen.
In Deutschland gibt es auch die Möglichkeit eine stationäre Rehabilitation (Rehabilitation) zu beantragen. Arbeitnehmer beantragen diese bei ihrer Rentenversicherung, Rentner bei ihrer Krankenkasse. Der Unterschied zur ambulanten Kur liegt darin, dass Patienten während des Aufenthaltes in einer Kurklinik untergebracht sind und dafür auch der Großteil der Kosten übernommen wird. Jedoch sind die Chancen auf eine Bewilligung des Kurantrags deutlich geringer als bei der ambulanten Kur.
Informationen für Ihren Facharzt zur Wirkung der Heilstollentherapie senden wir Ihnen gern zu
Privatkrankenkassen übernehmen die Gasteiner Heilstollentherapie nur im Rahmen des „Kurtarifs“ – je nachdem, ob der Patient das mit abgesichert hat oder nicht. Wenn es einen Kurtarif gibt, werden die Kosten für die Kur im Heilstollen alle zwei Jahre erstattet. Auch Erstattungen der Heilstollentherapie ohne Kurtarif sind möglich, aber immer nur als Kulanzlösung.
Patienten die beihilfeberechtigt sind – in der Regel Beamte – können für Kuren im Kurort Gastein eine Anerkennung sowie eine anteilsmäßige Anerkennung für Heilstolleneinfahrten erhalten. Dazu gehören ambulante Heilkuren mit freier Unterkunftswahl oder stationäre Rehabilitationen in einem anerkannten Haus. Voraussetzungen ist, dass die letzte Kur 3 Jahre zurückliegt, seit 3 Jahren ein ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst besteht und das Dienstverhältnis noch mindestens 1 Jahr nach der Kur besteht.
Hinweis: Nach Anerkennung der Beihilfefähigkeit muss die Kur innerhalb von 4 Monaten begonnen werden.
Ist der Kurantrag bewilligt, muss die Kur im Heilstollen je nach Krankenkasse binnen 3 und 6 Monaten angetreten werden
Patienten deren Kurantrag nicht positiv beschieden wurde, oder die häufiger als alle drei Jahre eine ambulante Kur im Gasteiner Heilstollen durchführen möchten, können einen privaten Kur-Urlaub im Gasteinertal machen. Dazu wird keine Bescheinigung vom Arzt über die Notwendigkeit benötigt.
Vor Antritt der Kur sollte der Gast jedoch wissen, ob er kurfähig ist. Wer dies selbst einschätzt, wird vom behandelnden Badearzt vor Ort oder im Gasteiner Heilstollen auf Kurfähigkeit untersucht. Um Unvorhergesehenes zu vermeiden ist es besser, sich von seinem Haus- oder einem Facharzt schon vor der Reise den notwendigen Gesundheitszustand bescheinigen zu lassen.
Für Selbstzahler bietet der Gasteiner Heilstollen günstige Pauschalen das ganze Jahr lang an. Für einen langfristigen Erfolg empfehlen wir einen Mindestaufenthalt von zwei, besser drei Wochen.
2 Comments
Ich leide seit Jahren an Fibromyalgie. Trotz Pregabalin starke Schmerzen in Schulter-Nackenbereich! Ich habe vom Gasteiner Heilstollen gelesen und würde auch gerne zur Linderung eine Kur beantragen. Leider erscheint nur der Beitrag für deutsche Staatsbürger! Wie schaut es in Österreich aus?, ich bin in Wien zuhause. Würde mich freuen eine Rückantwort zu erhalten, mit besten Dank im voraus.
Liebe Frau Zumann,
wir haben für österreichische Patienten hier Informationen zum Kurantrag zusammengestellt: https://www.gasteiner-heilstollen.com/de/verrechnung-kostenerstattung/krankenkassen-info-oesterreich/
Sie finden auf dieser Seite auch den Kontakt zu unserem Patientenservice, die Sie gern beraten, wenn Sie noch weitere Fragen haben. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Ihr Heilstollen-Team