Bis auf Weiteres erfolgen für Versicherte der Österreichischen Sozialversicherungen keine Bewilligungen für den Heilstollen.
Der Heilstollen ist derzeit geschlossen, er war aufgrund der aktuellen Situation nur bis 23. Oktober 2020 geöffnet. 2021 wird der Heilstollen im Juni 2021 öffnen.
Status Juni/ Juli 2020:
Derzeit kann der Gasteiner Heilstollen nur privat gebuchte Einfahrten und deutsche ambulante Gäste empfangen, da die Österreichische Sozialversicherung (PVA, BVAEB, SVS und ÖGK) bis 30. September 2020 keine Heilstolleneinfahrten im Rahmen stationärer Heil- und Rehabilitationsverfahren bzw. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge Aktiv bewilligt. Die Situation nach dem 30. September ist ungewiss.
Unter diesen Umständen müssen wir schweren Herzens die geplanten Betriebszeiten ändern. Das bedeutet:
- der Heilstollenbetrieb wird für privat gebuchte Einfahrten und deutsche ambulante Gäste im Jahr 2020 bis 23. Oktober geöffnet bleiben
- Großteils wird der Heilstollen am Mittwoch und Samstag geschlossen sein
- es gibt keine Kennenlern-Einfahrt, ein „Probier’s mal aus-Tag“ ist aber möglich
- sollte am 30.09.20 die Bewilligungssperre der Österreichischen Sozialversicherung aufgehoben werden, werden wir nach dem 23. Oktober bis einschließlich 15. Dezember 2020 wegen der vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen nur Einfahrten für Patienten im Rahmen stationärer Heil- und Rehabilitationsverfahren bzw. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge Aktiv anbieten können (keine Privatzahler, keine deutschen ambulanten Gäste)
Hinweise für Patienten der Österreichische Sozialversicherung (PVA, BVAEB, SVS und ÖGK):
- sollten Sie eine Bewilligung von ambulanten Therapien ausgestellt vor dem 24.06.2020 haben, bitten wir um Kontaktaufnahme
- selbstverständlich besteht die Möglichkeit privat Einfahrten in den Heilstollen zu buchen. Der Heilstollenbetrieb wird für privat gebuchte Einfahrten im Jahr 2020 bis 23. Oktober geöffnet bleiben. Die Unterbringung kann für Privatgäste in zahlreichen Hotels, Pensionen, Appartements in Gastein erfolgen, jedoch nicht in stationären Häusern, aufgrund der angeführten Bestimmungen. Unsere Pauschalen finden sie hier: Angebote für eine private Buchung
- nach dem 23. Oktober bis einschließlich 15. Dezember 2020, zur Anpassung an die vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen, sind nur Einfahrten für Patienten im Rahmen stationärer Heil- und Rehabilitationsverfahren bzw. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge Aktiv geplant. Wir weisen darauf hin, dass bei einer möglichen Verlängerung der Bewilligungssperre der Österreichischen Sozialversicherung der Gasteiner Heilstollen in der Zeit nach dem 23.Oktober geschlossen werden muss
Allgemeine Hinweise:
Wir bedauern mögliche Unannehmlichkeiten, die von den notwendigen Änderungen ausgehen, bitten aber aufgrund der außerordentlichen Situation im Verständnis. Bei Rückfragen über Ihre Möglichkeiten steht unser Team jederzeit gerne zur Verfügung. Wir informieren bei Neuerungen umgehend. Wir sind für Sie erreichbar unter: +43 (0)6434 3753 0 oder info@gasteiner-heilstollen.com
2 Comments
Nachdem wir heuer das Jahr 2022 schreiben wäre es hilfreich den AKTUELLEN Stand der restrictionen bezogen auf Covid zu erfahren…. Schließlich möchte man ja auch einmal den Aufenthalt buchen und nicht vor geschlossenem Stollen stehen
Hallo Herr Haus,
denk aktuellen Stand veröffentlichen wir hier: https://www.gasteiner-heilstollen.com/de/heilstollen-corona-infos/
Herzlich, Ihr Heilstollen-Team