Status Veröffentlichung des Artikels: Anfang Mai 2021
Stets aktuelle Infos zum Heilstollen Betrieb und zur Corona Situation finden Sie hier: Heilstollen Betrieb – Corona Infos
Wir öffnen den Gasteiner Heilstollen am 7. Juni und verlängern die Saison bis 6. November. Ambulante Patienten aus Deutschland, Schweiz und Südtirol sowie Selbstzahler können also ihre Kur wie gewohnt durchführen.
Auch die seit Mai 2020 bestehende Bewilligungssperre der Österreichischen Sozialversicherung für stationäre und ambulante Kuren fällt – zumindest für vollständig geimpfte oder genesene Patienten. Organisatorisch müssen jedoch die strengen Auflagen der Sozialversicherungen für die Kur noch umgesetzt und betriebliche Details mit stationären Vertragspartnern in Gastein abgeklärt werden. Daher steht der genaue Betriebsablauf und Beginn der Einfahrten für österreichische Versicherungspatienten noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass ab dem 1. Juni 2021 wieder Genehmigungen erteilt werden können. Damit gibt es nun wieder eine Perspektive für die Radonwärmetherapie, die bei chronisch Kranken oft monatelang für deutliche Schmerzlinderung sorgt.
Was für wen gilt, haben wir zusammengefasst:
Warum fällt die Bewilligungssperre nur für geimpfte, stationäre Patienten? Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko im Heilstollen? Ab wann kann ich eine stationäre Kur einplanen, wenn ich derzeit noch nicht geimpft bin? Was ist, wenn ich mich grundsätzlich nicht impfen lassen möchte/kann? Wir haben in unserem aktuellen FAQ-Artikel viele Ihrer Fragen nach unserem aktuellen Kenntnisstand beantwortet.
Hinweise zu den Reisebeschränkungen für Deutsche Gäste
Aktuell ist die Einreise aus Deutschland nach Österreich mit nur wenigen Auflagen wieder möglich. Auch die Rückkehr nach Deutschland kann ohne Quarantänebestimmungen erfolgen. Diese Regeln gelten:
In Österreich gilt ab dem 19. Mai die sogenannte 3G-Regel. Mit einem 3G-Nachweis ist die Einreise, Übernachtung und auch die Nutzung der Gastronomie u.ä. problemlos möglich. 3G bedeutet:
Darüber hinaus gibt es eine digitale Registrierungspflicht, wenn Sie nach Österreich einreisen. Diese können Sie hier ausfüllen: Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance)
Bei der Rückreise aus Deutschland wurde die generelle Quarantänepflicht aufgehoben. Wer aus Österreich nach Deutschland einreist, braucht einen negativen Corona-Test. Generell von der Testpflicht befreit sind Genesene (nicht älter als 6 Monate) oder vollständig Geimpfte (14. Tag nach der Zweitimpfung).
Dennoch bleiben natürlich gewisse Unsicherheiten. Damit Sie Ihre Kur trotzdem bereits planen können, gibt es folgende Sicherheiten für Sie:
Weitere Informationen
Bis zum Saisonstart sind wir gerne persönlich, telefonisch und per Mail am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie da. Fragen zur Buchung, zu unserem umfassenden Schutzkonzept und medizinische Fragen beantworten wir gern unter Tel. +43-6434-3753-0 und info@gasteiner-heilstollen.com.
Wie sie private Einfahrten in den Heilstollen buchen können, haben wir im Artikel Ohne Verordnung in den Heilstollen – so funktioniert’s (Ohne Verordnung in den Heilstollen – so funktioniert‘s – Gasteiner Heilstollen (gasteiner-heilstollen.com)) zusammengestellt. Unsere Pauschalen finden sie hier: Angebote für eine private Buchung
Studien sprechen für „Viren-Feindlichkeit“ des Heilstollenklimas: Aktuelle Informationen und eine aktuelle Publikation finden Sie im Artikel Studien sprechen für „Viren-Feindlichkeit“ des Heilstollenklimas.
Welche Corona-Schutzmaßnahmen wir im Heilstollen ergriffen haben, finden Sie im aktuellen Informationsblatt ganz unten. Sollten Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen unser Ärztlicher Leiter Dr. Offenbächer gerne zur Verfügung.
Maßnahmen im Heilstollen
Wir haben ein umfangreiches Hygiene- und Sicherheitskonzept entwickelt, damit für Sie eine sichere Therapie möglich ist. Was Sie dabei beachten müssen, haben wir hier zum Download für Sie zusammengestellt.
Heilstollen Corona Infoblatt
Heilstollen Corona Fragebogen
2 Comments
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sind die Einfahrten von Montags bis Samstags möglich?
MfG
Heck
Lieber Herr Heck,
in diesem Jahr ist es aufgrund der Corona-Bestimmungen für Privatzahler nur möglich von Montag bis Freitag einzufahren.
Herzlich, Ihr Heilstollen-Team