Abrechnung mit deutschen Krankenkassen: Offene Badekur & Rehabilitation

Zuerst zum Arzt

Der Antrag wird am besten von einem Facharzt ausgestellt. Ein Facharztantrag erhöht Ihre Chancen auf Bewilligung der Therapie. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen (ambulant drei Jahre, stationär vier Jahre) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten. Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit der Gasteiner Heilstollen-Therapie senden wir gerne zu.

Bewilligung

Ambulante Vorsorgeleistung (offene Badekur)

Icon Information

Alle drei Jahre (Ausnahmen sind medizinisch begründet möglich). Sie wählen den Kurort, z.B. Bad Gastein, Bad Hofgastein etc., und die bevorzugte Unterkunft. Die Kosten der vom Kurarzt verordneten Kurmittel werden, abzüglich 10% Eigenbeteiligung und € 10,– pro ärztlicher Verordnung, übernommen. Manche Krankenkassen erstatten im Nachhinein einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von bis zu € 16,– pro Tag. Bitte fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse unbedingt die Bestätigung der Kostenübernahme bzw. ein Kurmittelscheckheft zur Direktabrechnung an, denn nur so entstehen für Sie keine Differenzkosten.

Stationäre Vorsorgeleistung/ Rehabilitation

Icon Kurantrag Patientenservice

Sie wählen mit Ihrer Versicherung eine Vertragseinrichtung in Gastein aus, welche Ihnen einen Termin mitteilt. Eine volle Kostenübernahme der stationären Rehabilitation erfolgt durch die Krankenkasse oder Ihre Rentenversicherung (Ausnahme: DRV Bund), abzüglich einer Eigenbeteiligung.

Gerne bieten wir Ihnen Hilfestellung

Icon InformationUm Formfehler bei der Antragsstellung zu vermeiden,
bieten wir Ihnen hier nochmal eine Übersicht zum Kurantrag in Deutschland

Ansonsten wenden Sie sich bitte gerne noch vor Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung
an unsere Patientenservicestelle: T +43-6434-3753-0 oder per Email

 

Mit folgenden deutschen Sozialversicherungsträgern bestehen Abrechnungsvereinbarungen:

  • BARMER
  • AOKs
  • TECHNIKER KRANKENKASSE
  • KKH
  • HKK
  • DAK-GESUNDHEIT
  • HANSEATISCHE ERSATZKASSE
  • LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE
  • BEHÖRDE FÜR INNERES
  • BUNDESKNAPPSCHAFT
  • BIG
  • div. BETRIEBSKRANKENKASSEN
  • div. INNUNGSKRANKENKASSEN
  • DEUTSCHE BEIHILFE (mit nachträglicher Kostenerstattung)

Ist ihre Versicherung nicht in dieser Liste angeführt, erkundigen Sie sich bitte beim Gasteiner Heilstollen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Nach § 23 Abs. 2 SGB V: Mit den angeführten Krankenkassen können in der Regel 90% der Kosten für die Anwendungen im Gasteiner Heilstollen direkt abgerechnet werden, mit Ausnahme von Labor und sonstigen medizinischen Leistungen (wie Injektionen, Verbände, Spirometrie, EKG, Lasertherapie, Infrarot, Akupunktur, Kurberichte etc.).

Der Patient hat einen Eigenanteil von 10% der Therapiekosten und eine Verordnungsblattgebühr von € 10,– direkt im Heilstollen zu bezahlen (entfällt bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises).

Die Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist die Kostenübernahme durch die Kasse mittels eines Kostenübernahmescheins bzw. „Kurmittelschecks“. Für die Kosten der kurärztlichen Untersuchungen müssen Versicherte der Barmer, DAK, KKH sowie der Hanseatischen Ersatzkasse in Vorlage treten. Diese Patienten erhalten eine Rechnung, welche sie im Nachhinein zur Erstattung einreichen können.

Die Techniker Krankenkasse kann bei Morbus Bechterew, chronischer Polyarthritis und anderen Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises indikationsspezifische Leistungspakete bewilligen (= Berechtigungsschein > Direktabrechnung).

Teilbewilligung der TK: Kostenvorlage durch den Versicherten und anteilsmäßige Rückerstattung. Für Unterkunft und Verpflegung erstattet die TK im Rahmen einer ambulanten Vorsorgeleistung einen Pauschalbetrag von 100.- Euro.

Bei Genehmigung einer stationären Rehabilitation erfolgt die Direktabrechnung der Heilstolleneinfahrten über das Vertragshaus!

Private Kassen

Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die Rechnung für die kurärztlich verordneten Anwendungen (bei vorheriger Information an die Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und sollten dann zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen.

Deutsche Beihilfe

Eine anteilmäßige Anerkennung der Heilstollen-Therapie durch die „Deutsche Beihilfe“ ist im Rahmen von ambulanten Kuren und stationären Rehabilitationen möglich. Kuren in Gastein sind voll beihilfefähig und Gastein ist in der anerkannten Kurorteliste enthalten.

Icon InformationSämtliche ärztlich verordnete Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile sind bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzbar (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt definiert). Die medizinische Notwendigkeit der Anwendungen muss im Vorfeld von einem Amtsarzt attestiert sein.

Viele Gasteiner Kurhotels haben ebenfalls Direktabrechnungsverträge mit deutschen Krankenkassen im Rahmen bewilligter ambulanter Vorsorgeleistungen. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft über die Möglichkeiten zur Abrechnung.

Sie haben eine Ablehnung Ihres Kurantrags erhalten und sind mit deren Begründung nicht einverstanden?

Medizinisch: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach-)Arzt ist die wesentliche Basis für einen Antrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie evtl. den Antrag bei einem Widerspruch. Außerdem sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem medizinischen Dienst Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der Heilstollen-Therapie senden wir Ihnen gerne zu. Gibt es andere Ablehnungsgründe (z.B. Auslandsaufenthalt oder fehlende vertragliche Beziehung), kontaktieren Sie uns.

Für Hilfestellung oder Fragen rund um Kurantrag und Krankenkasse kontaktieren Sie unsere Patientenservicestelle.

Heilstollen Angebot individuellAlternativ bieten wir natürlich auch individuelle Pauschalangebote an,
die individuell auf Ihre Diagnose und Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Ihr Weg zur Kur in 4 Schritten

1. ZUERST ZUM ARZT

Ein Antrag vom Facharzt
erhöht Ihre Chance
auf Bewilligung

2. PATIENTENSERVICE

Icon InformationGerne bieten wir Ihnen Hilfestellung bei Ihrem Kurantrag

3. Senden Sie Ihren Kurantrag an

KRANKENKASSE

oder

RENTENVERSICHERUNG

4. Auf Ihren Kurantrag folgt:

Bewilligung

oder

Ablehnung

4a. BEWILLIGUNG

Ambulante Vorsorgeleistung

Stationäre Vorsorgeleistung

  • Kontaktaufnahme mit Ihrem Vertragshaus in Gastein

4b. BEI ABLEHNUNG

unterstützen wir Sie gerne bei:

WIDERSPRUCH

oder mit

INDIVIDUELLEN PAUSCHALANGEBOTEN