Wegweiser zur Rehabilitation im Gasteiner Heilstollen
für Südtirol

Direktabrechnung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb

Möglichkeiten

Icon Kurantrag Patientenservice Frau
  • Stationäre Rehabilitation
  • 1x jährlich
  • 3 Wochen
  • Kein Selbstbehalt

Wer?

Icon Information

Patienten mit den Diagnosen

  • Rheuma mit axialer Spondylarthritis,
  • Psoriasis-Arthritis mit Wirbelsäulenbeteiligung
  • Fibromyalgie

Antrag: Zuerst zum Arzt

Der Antrag wird von einem bediensteten Facharzt des rheumatologischen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebs oder einem Facharzt für Rehabilitation gestellt.
Der „berechtigte“ Arzt stellt den Aufnahmeantrag Mod. BADGA/AT aus und dieser wird zur Bewilligung an die zuständige Bewilligungsstelle weitergeleitet

Bewilligung durch den Sanitätsbetrieb

Nach Bewilligung der stationären Rehabilitation nehmen Sie für die Organisation der Rehabilitation bitte mit dem Gasteiner Heilstollen Kontakt auf:

Gasteiner Heilstollen, Heilstollenstraße 19, 5645 Böckstein/Bad Gastein,
Sabine Leimlehner, T +43 6434 3753-225, sabine.leimlehner@gasteiner-heilstollen.com
oder direkt über das Formular unserer Patientenservicestelle

Der stationäre Aufenthalt findet im Gesundheitszentrum Bärenhof statt:
Gesundheitszentrum Bärenhof, Pyrkershöhenstraße 11, 5640 Bad Gastein
www.baerenhof.at

Kosten: Volle Kostenübernahme der stationären Rehabilitation inklusive 10 Heilstollen-Einfahrten; ohne Eigenbeteiligung. Die Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.

Haben Sie noch Fragen?

Icon InformationWenden Sie sich gerne an:

Sabine Leimlehner, T +43 6434 3753-225
sabine.leimlehner@gasteiner-heilstollen.com