Wegweiser zur Rehabilitation im Gasteiner Heilstollen
für Südtirol
Direktabrechnung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb
Möglichkeiten

- Stationäre Rehabilitation
- 1x jährlich
- 3 Wochen
- Kein Selbstbehalt
Wer?

Patienten mit den Diagnosen
- Rheuma mit axialer Spondylarthritis,
- Psoriasis-Arthritis mit Wirbelsäulenbeteiligung
- Fibromyalgie
Antrag: Zuerst zum Arzt
Der Antrag wird von einem bediensteten Facharzt des rheumatologischen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebs oder einem Facharzt für Rehabilitation gestellt.
Der „berechtigte“ Arzt stellt den Aufnahmeantrag Mod. BADGA/AT aus und dieser wird zur Bewilligung an die zuständige Bewilligungsstelle weitergeleitet
Bewilligung durch den Sanitätsbetrieb
Nach Bewilligung der stationären Rehabilitation nehmen Sie für die Organisation der Rehabilitation bitte mit dem Gasteiner Heilstollen Kontakt auf:
Gasteiner Heilstollen, Heilstollenstraße 19, 5645 Böckstein/Bad Gastein,
Sabine Leimlehner, T +43 6434 3753-225, sabine.leimlehner@gasteiner-heilstollen.com
oder direkt über das Formular unserer Patientenservicestelle
Der stationäre Aufenthalt findet im Gesundheitszentrum Bärenhof statt:
Gesundheitszentrum Bärenhof, Pyrkershöhenstraße 11, 5640 Bad Gastein
www.baerenhof.at
Kosten: Volle Kostenübernahme der stationären Rehabilitation inklusive 10 Heilstollen-Einfahrten; ohne Eigenbeteiligung. Die Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.
Haben Sie noch Fragen?
Wenden Sie sich gerne an:
Sabine Leimlehner, T +43 6434 3753-225
sabine.leimlehner@gasteiner-heilstollen.com