Patientin bespricht sich mit Mitarbeiterin Patientenservice im Heilstollen.

Kurantrag & Kostenerstattung

Wer bezahlt die Kur?

Viele unserer Gäste fahren auf eigene Kosten zur Therapie, Kur oder Rehabilitation in einen Kurbetrieb im In- oder Ausland. Unser Gesundheitszentrum bietet dazu zahlreiche Pauschalangebote, welche Heilstollen-Einfahrten und physikalische Therapien inkludieren.

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Kur von Ihrer Krankenversicherung ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass für einen Therapieaufenthalt/eine Kur eine medizinische Begründung vorliegt. Es bestehen Direktabrechnungsverträge mit österreichischen und deutschen Krankenkassen und Sozialversicherungen sowie mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, welche Sie beim Beantragen der Radontherapie unterstützen.

Österreich: Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern

Zuerst zum Arzt

Der Antrag wird am besten von einem Facharzt gestellt. Ein Facharztantrag erhöht Ihre Chancen auf Bewilligung der Therapie. Der Heilstollen-Behandlungswunsch soll unbedingt auf dem Antrag vermerkt sein. Innerhalb von 5 Jahren können zwei Kuraufenthalte bewilligt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew jährlich eine Kur als freiwillige Leistung vom Versicherungsträger bewilligt bekommen. Wenn die gesetzlich vorgesehenen Fristen (2 Mal in 5 Jahren) unterschritten werden, muss der Antrag eine fundierte medizinische Begründung enthalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Heilstollen-Therapie ambulant wahrzunehmen (auf Verordnung) oder private Kuraufenthalte zu planen.

Gesundheitsvorsorge Aktiv/Rehabilitation

Der Wunsch der stationären Unterkunft und der Wunsch der Heilstolleneinfahrten werden am Antrag schriftlich vermerkt. Volle Kostenübernahme des Kuraufenthalts mit Eigenbeteiligung je nach Einkommen des Patienten. Ein adäquater Termin sowie die Feststellung ob Heilstollen-Einfahrten bewilligt wurden, kann meist mit dem jeweiligen Vertragshaus abgestimmt werden.

Kurkostenzuschuss

Für Patienten, die bei Unterkunft und Termin unabhängig sein wollen (ist über div. Kostenträger möglich). Der Weg und die medizinischen Voraussetzungen sind gleich wie bei der stationären Kur. Für Abrechnungsmodalitäten erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger.

Auf Verordnungsschein

Der Patient lässt sich die Gasteiner Heilstollen-Therapie vom Haus- oder Facharzt verordnen. Diese kann vom Chefarzt bei bestimmten Krankheitsbildern bewilligt werden. Die bewilligte Heilstollen-Therapie wird direkt mit den Vertragspartnern verrechnet. Bei anderen bewilligten Anwendungen (Massagen, Physikalische Therapien) besteht die Möglichkeit der Rückerstattung der Kassensätze.

Medizinische Begründung - wesentliche Basis

Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach-)Arzt ist die wesentliche Basis für einen Antrag. Bitte überprüfen Sie mit Ihrem Arzt die Vollständigkeit und ergänzen Sie evtl. den Antrag bei einem Widerspruch. Außerdem sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der Gasteiner Heilstollen-Therapie senden wir Ihnen gerne zu. Wissenschaftliche Unterlagen finden Sie hier.

Tipp zur steuerlichen Absetzbarkeit

Alle ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile sind bei Ihrer Einkommensteuererklärung / Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzbar (inkl. Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert).

Sozialversicherungsträger mit Direktabrechnung für ambulante und stationäre "Kuren"

Abrechnung über Verordnungsschein - nur Direktverrechnung möglich, keine Erstattung der Krankenkasse im Nachhinein

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherung der Selbstständigen/Bauern (SVS/SVB)
  • Versicherungsanstalt für den öffentl. Dienst und Schienenverkehrsunternehmen (BVAEB)
  • Krankenkasse des Magistrats (KFA)
  • Tiroler Lehrerkrankenkasse

Österreichische Sozialversicherungen für stationäre Heilverfahren

  • Pensionsversicherungsanstalt für Arbeiter und Angestellte (PVA)
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherung der Selbstständigen/Bauern (SVS/SVB)
  • Versicherungsanstalt für den öffentlich Dienst und Schienenverkehrsunternehmen (BVAEB)
  • Krankenkasse des Magistrats (KFA)
  • Oberösterreichische und Tiroler Lehrerkrankenkasse

Private Kassen: Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen die Rechnung für die kurärztlich verordneten Anwendungen (bei vorheriger Information an die Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und sollten dann einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. 

Hilfe bei Antragstellung

Um Formfehler bei der Antragstellung zu vermeiden, wenden Sie sich noch vor Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung an unsere Patientenservicestelle.

Deutschland: Abrechnung mit Krankenkassen

Zuerst zum Arzt

Der Weg zur Gasteiner Heilstollen-Therapie  im Rahmen einer ambulanten Vorsorgeleistung oder stationären Rehabilitation über deutsche Versicherungsträger erfolgt über dieselbe Vorgehensweise wie im Inland.

Der Antrag wird am besten von einem Facharzt gestellt. Ein Facharztantrag erhöht Ihre Chancen auf Bewilligung. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen (ambulant 3 Jahre, stationär 4 Jahre) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten. Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit der Gasteiner Heilstollen-Therapie senden wir Ihnen gerne zu.

Ambulante Vorsorgeleistung (offene Badekur) nach § 23 Abs. 2 SGB V

Alle drei Jahre (Ausnahmen sind medizinisch begründet möglich). Sie wählen den Kurort, z.B. Bad Gastein, Bad Hofgastein etc., und die bevorzugte Unterkunft. Die Kosten der vom Kurarzt verordneten Kurmittel werden, abzüglich 10% Eigenbeteiligung und einer einmaligen Verordnungsgebühr von € 10,00, übernommen. Manche Krankenkassen erstatten im Nachhinein einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung bis zu € 16,00 pro Tag. Bitte fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse unbedingt die Bestätigung der Kostenübernahme bzw. ein Kurmittelscheckheft zur Direktabrechnung an, denn nur so entstehen für Sie keine Differenzkosten.

Stationäre Vorsorgeleistung/Rehabilitation

Sie wählen mit Ihrer Versicherung eine Vertragseinrichtung in Gastein aus, welche Ihnen einen Termin mitteilt. Eine volle Kostenübernahme der stationären Rehabilitation erfolgt durch die Krankenkasse abzüglich einer Eigenbeteiligung. Es bestehen keine Abrechnungsverträge mit der Deutschen Rentenversicherung. Daher beachten Sie bitte die ambulante Vorsorgeleistung über die Krankenkasse.

Ablehnung des Antrags

Sie sind mit der Ablehnung und deren Begründung nicht einverstanden: Medizinisch: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach-)Arzt ist die wesentliche Basis für einen Antrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie evtl. den Antrag bei einem Widerspruch. Außerdem sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem medizinischen Dienst Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der Heilstollen-Therapie senden wir Ihnen gerne zu. Gibt es andere Ablehnungsgründe (z.B. Auslandsaufenthalt oder fehlende vertragliche Beziehung), kontaktieren Sie uns.

Tipp für die steuerliche Absetzbarkeit

Sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile sind bei Ihrer  Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzbar (inkl. Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt definiert). Die medizinische Notwendigkeit der Anwendungen muss im Vorfeld von einem Amtsarzt attestiert werden.

Krankenkassen mit Direktabrechnung für ambulante Vorsorgeleistungen und stationäre Rehabilitation

  • Mit folgenden deutschen Sozialversicherungsträgern bestehen Abrechnungsvereinbarungen: Barmer, AOKs, Techniker Krankenkasse, KKH, HKK, DAK-Gesundheit, Hanseatische Ersatzkasse, Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG), Bundesknappschaft, BIG, div. Betriebskrankenkassen, div. Innungskrankenkassen, Deutsche Beihilfe (mit nachträglicher Kostenerstattung). Ist Ihre Versicherung nicht in dieser Liste angeführt, erkundigen Sie sich bitte beim Gasteiner Heilstollen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.
  • Ambulante Vorsorgeleistung (Offene Badekur) nach § 23 Abs. 2 SGB V: Mit den angeführten Krankenkassen können in der Regel 90 % der Kosten für die Anwendungen im Gasteiner Heilstollen direkt abgerechnet werden, mit Ausnahme von Labor und sonstigen medizinischen Leistungen (wie Injektionen, Verbände, Spirometrie, EKG, Lasertherapie, Infrarot, Akupunktur, Kurberichte etc.). Der Patient hat einen Eigenanteil von 10 % der Therapiekosten und eine einmalige Verordnungsblattgebühr von € 10,– direkt im Heilstollen zu bezahlen (entfällt bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises). Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist die Kostenübernahme durch die Kasse mittels eines Kostenübernahmescheins bzw. „Kurmittelschecks “. Für die Kosten der kurärztlichen Untersuchungen müssen Versicherte der Barmer, DAK, KKH sowie der Hanseatischen Ersatzkasse in Vorlage treten. Diese Patienten erhalten eine Rechnung, welche sie im Nachhinein zur anteilsmäßigen Kostenerstattung  einreichen können.
  • Techniker Krankenkasse (TK): Die „ Techniker“ kann bei Morbus Bechterew, chronischer Polyarthritis und anderen Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises indikationsspezifische Leistungspakete bewilligen (= Berechtigungsschein > Direktabrechnung). Teilbewilligung der TK: Kostenvorlage durch den Versicherten und anteilsmäßige Rückerstattung, im Rahmen der deutschen Kassensätze. Für Unterkunft und Verpflegung erstattet die TK im Rahmen einer ambulanten Vorsorgeleistung einen Pauschalbetrag von € 100,00.
  • Stationäre Rehabilitation: Bei Genehmigung einer stationären Rehabilitation erfolgt die Direktabrechnung der Heilstollen-Einfahrten über das Vertragshaus.
  • Private Kassen: Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die Rechnung für die kurärztlich verordneten Anwendungen (bei vorheriger Information an die Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und sollten dann zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen.
  • Deutsche Beihilfe: Eine anteilsmäßige Anerkennung der Heilstollen-Therapie durch die „Deutsche Beihilfe “ ist im Rahmen von ambulanten Kuren und stationären Rehabilitationen möglich. Kuren in Gastein sind voll beihilfefähig und Gastein ist in der anerkannten Kurorteliste enthalten!

Hilfe bei Antragstellung

Um Formfehler bei der Antragstellung zu vermeiden, wenden Sie sich noch vor Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung an unsere Patientenservicestelle.

Südtirol: Abrechnung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb

Zuerst zum Arzt

Der Antrag wird von einem bediensteten Facharzt des rheumatologischen Dienstes des Südtiroler Santiätsbetriebs oder einem Facharzt für Rehabilitation gestellt. Der „berechtigte“ Arzt stellt den Aufnahmeantrag Mod. BADGA/AT aus und dieser wird zur Bewilligung an die zuständige Bewilligungsstelle weitergeleitet.

Für wen und welche Möglichkeiten

Möglichkeiten:

  • Stationäre Rehabilitation
  • 1 x jährlich
  • 3 Wochen
  • kein Selbstbehalt

Für Patienten mit den Diagnosen:

  • Rheuma mit axialer Spondylarthritis
  • Psoriasis-Arthritis mit Wirbelsäulenbeteiligung
  • Fibromyalgie

Bewilligung und weitere Vorgehensweise

Nach Bewilligung der stationären Rehabilitation nehmen Sie für die Organisation der Rehabilitation bitte mit dem Gasteiner Heilstollen Kontakt auf: 

Gasteiner Heilstollen, Heilstollenstraße 19, 5645 Böckstein/Bad Gastein
Sabine Leimlehner, T +43 6434 3753-225, sabine.leimlehner@gasteiner-heilstollen.com

Der stationäre Aufenthalt findet im Gesundheitszentrum Bärenhof statt:
Gesundheitszentrum Bärenhof, Pyrkershöhenstraße 11, 5640 Bad Gastein, www.baerenhof.at 

Kosten: Volle Kostenübernahme der stationären Rehabilitation inklusive 10 Heilstollen-Einfahrten; ohne Eigenbeteiligung. Die Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.

Hilfe bei Antragstellung

Um Formfehler bei der Antragstellung zu vermeiden, wenden Sie sich noch vor Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung an unsere Patientenservicestelle.

Hilfestellung

Gerne bieten wir Ihnen Hilfestellung! 

Um Formfehler bei der Antragstellung zu vermeiden, wenden Sie sich noch vor Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung an unsere Patientenservicestelle.