Wer bezahlt die Kur? – Informationen rund um Kurantrag & Kostenerstattung

Viele unserer Gäste fahren auf eigene Kosten zur Therapie, Kur oder Rehabilitation in einen Kurbetrieb im In- oder Ausland. Unser Gesundheitszentrum bietet dazu zahlreiche Pauschalangebote, welche Heilstollen-Einfahrten, physikalische Therapien und teilweise auch Übernachtungen inkludieren.

In vielen Fällen besteht aber die Möglichkeit, die Kosten für eine Kur von Ihrer Krankenversicherung ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass für einen Therapieaufenthalt/-eine Kur eine medizinische Begründung vorliegt.

Kur und Kurmittelanwendungen – wer übernimmt die Kosten?

unverbindliche Infos zur Morbus Bechterew TherapieDer Weg zu einer Kur- und Heilbehandlung in Gastein verläuft über österreichische Versicherungsträger im Allgemeinen gleich, nämlich über einen Kurantrag, welcher geprüft wird und einer Bewilligung bedarf.

Der Gasteiner Heilstollen hat auch mit vielen österreichischen Versicherungsanstalten Vereinbarungen für eine Direktabrechnung von Kurmittelanwendungen und Heilstollen-Therapie. Detailinformationen finden Sie  hier

Icon Kurantrag Patientenservice FrauAuch deutsche Krankenkassen bieten Direktabrechnungen für ambulante Vorsorgeleistungen und stationäre Rehabilitationsaufenthalte.

Eine vollständige Liste der deutschen Sozialversicherungsträger, welche eine direkte Abrechnungsvereinbarung mit unserem Kurbetrieb haben, finden Sie  hier

Icon Kurantrag Patientenservice FrauEs besteht die Möglichkeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb direkt abzurechnen. Bei welchen Krankheitsbildern und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, finden Sie hier.

Icon Kurantrag Patientenservice FrauDa die Anforderungen für das Stellen eines Kurantrags bzw. die Bewilligung einer Kur von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, für detaillierte Informationen mit unserem Patientenservice Kontakt aufzunehmen.

Die meisten Kassen – auch jene, mit denen keine Vereinbarung besteht – gewähren Kostenzuschüsse und individuelle Kostenübernahmen für die Gasteiner Kur! Fragen Sie einfach bei uns im Heilstollen nach.

Die einzelnen Kassen bieten unterschiedliche Direktabrechnungsverträge oder Zuschüsse zur Kur an. Bitte informieren Sie sich direkt bei uns im Gesundheitszentrum über die Antragstellung einer Kur.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Kurantrag, Kostenerstattung einer Kur oder Direktabrechnung mit der Versicherung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Gasteiner Heilstollen.

Icon Kurantrag PatientenserviceUnsere Spezialisten sind Ihnen gerne behilflich und beraten Sie bestmöglich über die Möglichkeiten zur Bewilligung einer Kur in Bad Gastein:

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43-6434-3753-0 oder
mittels unserem Formular  Kontakt zu unserem Patientenservice

Wir freuen uns auf Sie!

Icon Information

Der Weg zu einer Kur- und Heilbehandlung in Gastein verläuft über österreichische Versicherungsträger im Allgemeinen gleich,
nämlich über einen Kurantrag, welcher geprüft wird und einer Bewilligung bedarf.
Der Gasteiner Heilstollen hat auch mit vielen österreichischen Versicherungsanstalten Vereinbarungen für eine Direktabrechnung
von Kurmittelanwendungen und Heilstollen-Therapie. Detailinformationen finden Sie  hier

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Auch deutsche Krankenkassen bieten Direktabrechnungen für ambulante Vorsorgeleistungen und stationäre Rehabilitationsaufenthalte.
Eine vollständige Liste der deutschen Sozialversicherungsträger, welche eine direkte Abrechnungsvereinbarung
mit unserem Kurbetrieb haben, finden Sie  hier

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empfehlen wir Ihnen, für detaillierte Informationen mit unserem Patientenservice Kontakt aufzunehmen. Die meisten Kassen – auch jene, mit denen keine Vereinbarung besteht – gewähren Kostenzuschüsse und individuelle Kostenübernahmen für die Gasteiner Kur! Fragen Sie einfach bei uns im Heilstollen nach.

Die einzelnen Kassen bieten unterschiedliche Direktabrechnungsverträge oder Zuschüsse zur Kur an. Bitte informieren Sie sich direkt bei uns im Gesundheitszentrum über die Antragstellung einer Kur.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Kurantrag, Kostenerstattung einer Kur oder Direktabrechnung mit der Versicherung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Gasteiner Heilstollen.

Icon Kurantrag PatientenserviceUnsere Spezialisten sind Ihnen gerne behilflich und beraten Sie bestmöglich über die Möglichkeiten zur Bewilligung einer Kur in Bad Gastein:

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter tel:+43-6434-3753-0 oder
mittels unserem Formular  Kontakt zu unserem Patientenservice

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Weg zur Kur in 4 Schritten

1. ZUERST ZUM ARZT

Ein Antrag vom Facharzt
erhöht Ihre Chance
auf Bewilligung

2. PATIENTENSERVICE

Icon InformationGerne bieten wir Ihnen Hilfestellung bei Ihrem Kurantrag

3. Senden Sie Ihren Kurantrag an

KRANKENKASSE

oder

RENTENVERSICHERUNG

4. Auf Ihren Kurantrag folgt:

Bewilligung

oder

Ablehnung

4a. BEWILLIGUNG

Ambulante Vorsorgeleistung

Stationäre Vorsorgeleistung

  • Kontaktaufnahme mit Ihrem Vertragshaus in Gastein

4b. BEI ABLEHNUNG

unterstützen wir Sie gerne bei:

oder mit