Abrechnung mit österreichischen Sozialversicherungsträgern

Zuerst zum Arzt

Der Antrag wird am besten von einem Facharzt ausgestellt. Ein Facharztantrag erhöht Ihre Chancen auf Bewilligung der Therapie. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen (bei stationären Heilverfahren 2x in fünf Jahren, Ausnahme: Berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew 1x jährlich möglich) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten. Der Heilstollen-Behandlungswunsch soll auf dem Antrag entsprechend vermerkt sein. Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit der Gasteiner Heilstollen-Therapie senden wir gerne zu.

Gesundheitsvorsorge Aktiv/Rehabilitation

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Der Wunsch der stationären Unterkunft und der Wunsch der Heilstolleneinfahrten werden am Antrag schriftlich vermerkt. Volle Kostenübernahme des Kuraufenthaltes mit Eigenbeteiligung je nach Einkommen des Patienten. Ein adäquater Termin kann meist mit dem jeweiligen Vertragshaus abgestimmt werden.

Kurkostenzuschuss

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Für Patienten, die bei Unterkunft und Termin unabhängig sein wollen (ist über div. Kostenträger, z.B. PVA, möglich). Der Weg und die medizinischen Voraussetzungen sind gleich wie bei der stationären Kur. Für Abrechnungsmodalitäten erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger.

Auf Verordnungsschein

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Der Patient lässt sich die Gasteiner Heilstollen-Therapie vom Haus- oder Facharzt verordnen. Diese kann vom Chefarzt bei bestimmten Krankheitsbildern bewilligt werden. Die bewilligte Heilstollen-Therapie wird direkt mit den Vertragspartnern verrechnet. Bei anderen bewilligten Anwendungen (Massagen, physikalische Therapien) besteht die Möglichkeit der Rückerstattung der Kassensätze.

Gerne bieten wir Ihnen Hilfestellung

Icon InformationUm Formfehler bei der Antragsstellung zu vermeiden,
bieten wir Ihnen hier nochmal eine Übersicht zum Kurantrag in Österreich

Ansonsten wenden Sie sich gerne noch vor Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung an unsere
Patientenservicestelle: T +43 6434 3753-0 oder per Email an patientenservice@gasteiner-heilstollen.com

 

Abrechnung über Verordnungsschein

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
  • Versicherungsanstalt für den öffentl. Dienst und Schienenverkehrsunternehmen (BVAEB)
  • Krankenkasse des Magistrats (KFA)
  • Tiroler Lehrerkrankenkasse

Nur Direktverrechnung möglich, keine Erstattung der Krankenkasse im Nachhinein.

Auflistung der österreichischen Sozialversicherungen für stationäre Heilverfahren

  • Pensionsversicherungsanstalt für Arbeiter und Angestellte (PVA)
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
  • Versicherungsanstalt für den öffentl. Dienst und Schienenverkehrsunternehmen (BVAEB)
  • Krankenkasse des Magistrats (KFA)
  • Oberösterreichische und Tiroler Lehrerkrankenkasse

Private Kassen

Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten reichen jedoch die Rechnung für die kurärztlich verordneten Anwendungen (bei vorheriger Information an die Krankenkasse) nach Beendigung der Kur ein und sollten dann zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen.

Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert).

Icon Kurantrag Patientenservice FrauFür Hilfestellung oder Fragen rund um Kurantrag und Krankenkasse kontaktieren Sie unsere Patientenservicestelle.

Sie haben eine Ablehnung Ihres Kurantrags erhalten und sind mit der Begründung nicht einverstanden

Medizinisch: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Antrag. Bitte überprüfen Sie mit Ihrem Arzt die Vollständigkeit und ergänzen Sie evt. den Antrag bei einem Widerspruch. Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen. Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie Informationen über das positive Kosten­-Nutzen­-Verhältnis der Heilstollen-Therapie senden wir Ihnen gerne zu.

Heilstollen Angebot individuellZusätzlich bieten wir natürlich auch individuelle Pauschalangebote  im günstigen Gesamtpaket an, fragen Sie danach!

Ihr Weg zur Kur in 4 Schritten

1. ZUERST ZUM ARZT

Ein Antrag vom Facharzt
erhöht Ihre Chance
auf Bewilligung

2. PATIENTENSERVICE

Icon InformationGerne bieten wir Ihnen Hilfestellung bei Ihrem Kurantrag

3. Senden Sie Ihren Kurantrag an

KRANKENKASSE

oder

RENTENVERSICHERUNG

4. Auf Ihren Kurantrag folgt:

Bewilligung

oder

Ablehnung

4a. BEWILLIGUNG

Ambulante Vorsorgeleistung

Stationäre Vorsorgeleistung

  • Kontaktaufnahme mit Ihrem Vertragshaus in Gastein

4b. BEI ABLEHNUNG

unterstützen wir Sie gerne bei:

WIDERSPRUCH

oder mit

INDIVIDUELLEN PAUSCHALANGEBOTEN